Förderung für Elektroautos: Diese Zuschüsse können Sie bekommen

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Förderung für Elektroautos: Diese Zuschüsse können Sie bekommen

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Sie können sich vorstellen, sich ein Elektroauto anzuschaffen, wagen aber noch nicht den letzten Schritt, weil Ihnen die Kosten zu hoch erscheinen?

Dann bedenken Sie bei Ihren Überlegungen, dass bei der Anschaffung eines Elektrowagens und dem passenden Equipment wie Wallbox und Co. diverse Zuschüsse und Förderungen die tendenziell höheren Kosten abfedern können.

„Von Amts wegen“: Umweltbonus und Steuervorteile.

Die Bundesregierung vergibt seit Juli 2016 mit ihrem Förderprogramm Elektromobilität einen sogenannten Umweltbonus an Käufer „eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes“.
Ursprünglich sollte diese Förderung bis Ende 2020 laufen und umfasste 4.000 Euro für komplett elektrobetriebene Fahrzeuge und 3.000 Euro für Hybride.
Im Februar 2020 wurde die Förderung bis 2025 verlängert und sogar erweitert.
Für Elektroautos, die nach dem 4.11.2019 zugelassen wurden, bekommt man nun – auch rückwirkend – 6.000 Euro Umweltbonus.
Für Plug-In-Hybride gibt es jetzt 4.500 Euro Umweltbonus.

Nach wie vor gilt: Ist das Elektroauto-Fahrgeräusch AVAS eingebaut, kann man seit 1. Juli 2019 einen weiteren Zuschuss von 100 Euro bekommen.
AVAS ist eine Art akustisches Warnsystem für andere Verkehrsteilnehmer – vor allem Fußgänger werden ansonsten schnell von den fast geräuschlosen Elektrofahrzeugen überrascht.

Übrigens: Den Umweltbonus teilen sich der Bund und die Automobilhersteller auf – jeder zahlt die Hälfte. Mehr Details zum Förderprogramm und zu den Bedingungen, die mit ihm verbunden sind, erfahren Sie auf der Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie auf der Seite der Bundesregierung.

Zusätzlich zum Umweltbonus können sich Elektroautofahrer, die Ihre Wagen bis zum 31.12.2020 erstmals zulassen, über 10 Jahre Kfz-steuerfreies Fahren freuen. Darüber hinaus kann der Privat-Elektrowagen beim Arbeitgeber geladen  werden, ohne dass das steuerrechtlich als geldwerter Vorteil eingestuft wird.

Länder- und Städtesache: Ortsgebundene Prämien und Zuschüsse.

Je nachdem, wo Sie leben beziehungsweise Ihren Wagen anmelden, können Sie weitere Förderungen erwarten. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel können Privatpersonen über das Förderprogramm „progres-Emissionsarme Mobilität“ einen Zuschuss im vierstelligen Bereich bekommen. Anspruch haben Sie dann, wenn Sie zum Beispiel die Ladeinfrastruktur durch das Einrichten einer Ladestation verbessern. Selbiges wird auch in München gefördert. Dort bekommt man außerdem Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität anteilig mit bis zu 6.000 Euro erstattet. Mehr dazu erfahren Sie beim Stadtportal der Stadt München.

Länder- und Städtesache: Ortsgebundene Prämien und Zuschüsse.

Neben München zahlen viele weitere Städte zudem unter bestimmten Bedingungen pauschale Beiträge beim Kauf eines Elektrofahrzeugs (bspw. Aachen und Marburg) oder beim Einrichten einer Wandladestation (bspw. Dachau und Düsseldorf). Eine Übersicht über diese und weitere Förderungen sowie dazugehörige Details finden Sie auf der Website des ADAC.

Lust auf grüneres Fahren?

Wenn Sie nicht nur grün, sondern auch noch möglichst günstig fahren wollen, dann bedenken Sie, dass viele der genannten Förderungen ein Verfallsdatum haben: Also informieren Sie sich schnell über Ihre Möglichkeiten und rechnen Sie durch, wie hoch die Förderung für Ihr neues Elektroauto sein könnte. Und wenn Sie dann einen Überblick haben, dann können Sie in Ruhe schauen, wie Sie die verbleibenden Kosten für den Wagen bestreiten. Vielleicht kommt ja eine Fahrzeugfinanzierung bei der Volkswagen Bank für Sie in Frage?

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch.

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